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Taskforce Dänische Karren

Stapeln von zusammengebauten dänische Karren

https://stigas.nl/taskforce-danische-karren-macht-fortschritte/

https://stigas.nl/ergebnis-besprechung-taskforce-danische-karren-mit-inspektionsdienst-szw/

https://stigas.nl/nachricht-fur-deutschen-medien-aktuelle-entwicklungen-hinsichtlich-taskforce-sichere-stapelung-danischer-container-lto-glaskracht-nederland/

06.09.2017 – Container Centralen: Pressemitteilung

Die Sozial- und Beschäftigungsinspektion (ISZW) in den Niederlanden hat darauf hingewiesen, dass das Stapeln von zusammengebauten dänischen Karren aufgrund von Sicherheitsrisiken eine Verletzung des Niederländischen Arbeitsschutzgesetzes darstellt. Die Branchenorganisationen LTO Glaskracht Niederlande und Stigas hatten diese Information entsprechend auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Grund war ein Unfall mit zusammengebauten, übereinandergestapelten dänischen Karren. Container Centralen weist darauf hin, dass auch CC Container von Container Centralen für eine Stapelung im zusammengebauten Zustand nicht konzipiert wurden. Dies bezieht sich auf den Transport, d.h. das Bewegen bzw. Rollen von zwei aufeinandergestapelten Containern. Eine Stapelung von Leergut an einem festen Platz im Lager ist hiervon ausgenommen. Einzelne leere, auseinander gebaute CC Container Böden können natürlich entsprechend der CC Stapelvorschriften gestapelt und transportiert werden.

LTO Glaskracht Niederlande und Stigas haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen Aktionsplan zu entwerfen, wie solche Unfälle zukünftig vermieden werden können. Container Centralen nimmt an dieser Arbeitsgruppe teil, da wir zu sicheren Verhaltensregeln im Gebrauch mit Mehrwegladungsträgern wie dem CC Container beitragen möchten.

Bis eine strukturelle Lösung für den Umgang mit gestapelten dänischen Karren gefunden ist, wurden im September 2017 von der niederländischen LTO Glaskracht Niederlande und Stigas für die Niederlande folgende temporäre Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit dänischen Containern festgelegt:

  • Kontrolle der Container-Bestandteile auf deren Funktionstüchtigkeit (Pfosten mit gleicher Länge, keine verbogenen Pfosten oder defekte Böden bzw. Bretter verwenden)
  • Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter zur Beachtung folgender Anweisungen:
    • Container ausschließlich auf ebenen, glatten Untergründen rollen bei der Stapelung darauf achten, dass die Ecken des oberen Containerbodens auch in die Eckpfosten des Containers darunter greifen
    • Beim Bewegen der gestapelten Dänischen Karren dürfen sich wegen der Unfallgefahr keine anderen Personen in der Gefahrenzone befinden.
    • Beim Hantieren mit (doppeltgestapelten) Dänischen Containern müssen Sicherheitsschuhe,
    • Schutzhandschuhe und ein Schutzhelm getragen werden.

Jeder Betriebsinhaber bzw. Nutzer von dänischen Containern ist natürlich aufgefordert, die am Betriebsstandort geltenden, rechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umzusetzen und einzuhalten.

Wir sind uns bewusst, dass die Ankündigung der ISZW große Auswirkungen auf viele unserer Kunden hat, da sie Einfluss auf die tägliche Praxis hat. Daher schätzen wir es sehr, Teil der neu gegründeten Arbeitsgruppe zu sein und hoffen möglichst schnell mehr Klarheit für die gesamte Branche zu erzielen.

Links [auf Niederländisch]:

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